Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibungen

Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.   Die Auswahl Gerätetraining umfasst, soweit gewählt, die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind.

Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen.

Die Auswahl eGym berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym-Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.

Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.

Das Getränke-Abo berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.

Hat der Kunde die Leistung Solarium gewählt, ist er berechtigt die Sonnenbank bis zu 14 Minuten 2 x pro Woche zu nutzen.

Fälligkeiten / Verzug / Verlängerung / Kündigung

Das einmalig zu zahlende Startpaket wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig. Der monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig.   Die Trainingsgebühr wird gemäß des gewählten Zahlungsrhythmus von Ihrem Konto eingezogen und ist im Voraus fällig. Durch die Bank erhobene Gebühren, die durch Rücklastschriften entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Barzahlung ist nur bei Zahlung der gesamten Trainingsgebühr möglich.

Der VITACAMPUS behält sich vor, an den großen Feiertagen zu schließen. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern keine Kündigung in Textform erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.

III. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, email, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.

Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt.

Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die Vitacampus GmbH, Herr Vorländer, Nöllenstr. 7, 70195 Stuttgart, E-Mail-Adresse: datenschutz@vitacampus.care

Der Datenschutzbeauftragte, Herr Oliver Dauphin, ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: sekretariat@acert.de. Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist Landesdatenschutzaufsichtsbehörde BW, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

Der VITACAMPUS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften